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Individueller Firmenkurs

In der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz im 2. Kapitel „Besondere Anforderungen des Gesundheitsschutzes“ im Artikel 36 Erste Hilfe geht es um die Topfen der medizinischen Notfälle.

Dies sind die zehn häufigsten und zeitkritischen medizinischen Notfälle der Allgemeinbevölkerung. Entsprechend wird auch eine Empfehlung ausgesprochen bezüglich der Anzahl Ersthelfenden in einem Betrieb.

  • Herz- Kreislaufstillstand
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Verletzung der Wirbelsäule
  • Starke innere / äussere Blutung
  • Krampfanfall
  • Verlegung der Atemwege / Atemnot
  • Gravierende Kreislauf- / Bewusstseinsstörung
  • Schwerwiegende Verletzung der Haut / Schleimhäute (Verätzung, Verbrennung)
  • Psychische Notfallsituation

Auszug aus der Wegleitung von www.seco.admin.ch aus Artikel 36 zum Arbeitsgesetz

Erste Hilfe wird direkt am Ereignisort geleistet. Zusätzlich muss das Erste-Hilfe-Material regelmässig auf Vollständigkeit, Verfallsdaten und Komplettiert überprüft werden. Dabei unterstützen wir Sie gern und stehen beratend zur Seite.

Close-up, abstract view of architecture.

Wir stellen gerne einen individuellen Kurs zusammen

Unsere Stärke – Schulungen mit Schwerpunkt auf Ihres firmeninternes, vorgehaltenes Erste-Hilfe-Material für Notfälle die in Ihrem Arbeitsumfeld anzutreffen sind.