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Firmen- / Fachkurse

In der «Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz» im Artikel 36 zum Thema Erste Hilfe werden im Absatz 2 das ausgebildete Personal genauer definiert:

Entsprechend wird auch eine Empfehlung ausgesprochen bezüglich der Anzahl Ersthelfenden in einem Betrieb:

«Ersthelfer/innen verfügen über eine adäquate Ausbildung (z.B. Erste-Hilfe-Kurse mit vergleichbaren Ausbildungs- und Leistungszielen nach IVR)
in Erster Hilfe, die regelmässig aufgefrischt wird.» 

    Auszug aus der Wegleitung von www.seco.admin.ch aus Artikel 36 zum Arbeitsgesetz

    Erste Hilfe wird direkt am Ereignisort geleistet. 

    Zusätzlich muss das Erste-Hilfe-Material regelmässig auf Vollständigkeit, Verfallsdaten und Ordnung überprüft werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite.

    Unsere Stärke – Schulungen mit Schwerpunkt auf Ihr firmeninternes Erste-Hilfe-Material, abgestimmt auf Notfälle, die in Ihrem Arbeitsumfeld auftreten können.
    Unsere Kursleiterinnen verfügen alle über eine medizinische Ausbildung und umfangreiche Praxiserfahrung.

    Alle zwei Jahre sollte man die Kurse wiederholen, um vergessenes Wissen aufzufrischen und weil die Notfallmedizin in stetigem Wandel ist.